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Haus verkaufen bei Scheidung: Ablauf, Rechte und faire Lösungen

22. Juli 2026·6 Min. Lesezeit·Aktualisiert am 05. August 2026
Haus verkaufen bei Scheidung: Ablauf, Rechte und faire Lösungen

Eine Trennung ist emotional belastend – und die gemeinsame Immobilie macht die Situation oft noch komplexer. Umso wichtiger ist ein klarer, fairer und sachlicher Umgang mit dem Thema Verkauf.

Welche Optionen habt Ihr mit der gemeinsamen Immobilie?

Grundsätzlich gibt es drei Wege: Eine Partei übernimmt die Immobilie und zahlt die andere aus, Ihr behaltet die Immobilie vorläufig gemeinsam (zum Beispiel für die Kinder), oder Ihr verkauft und teilt den Erlös. Jede Variante hat finanzielle und steuerliche Folgen.

Die Auszahlung setzt voraus, dass eine Partei die Hypothek allein tragen kann – die Bank prüft dann die Tragbarkeit neu. Ist das nicht möglich, ist der Verkauf häufig die sauberste und fairste Lösung für beide Seiten.

Warum eine neutrale Bewertung so wichtig ist

Bei einer Trennung steht schnell der Verdacht im Raum, eine Seite werde benachteiligt. Eine unabhängige, neutrale Immobilienbewertung schafft eine objektive Grundlage – und nimmt viel Konfliktpotenzial aus der Diskussion.

Als neutraler Partner vermitteln wir zwischen beiden Parteien, dokumentieren transparent und sorgen dafür, dass der Verkaufsprozess für alle nachvollziehbar bleibt.

Steuern und Hypothek nicht vergessen

Beim Verkauf wird die Grundstückgewinnsteuer fällig – wer sie trägt, sollte in der Scheidungsvereinbarung klar geregelt sein. Auch eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung der Bank bei vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek gehört berücksichtigt.

Wir empfehlen, diese Punkte früh mit einer Fachperson (Anwalt, Notar, Steuerberater) zu klären. Wir koordinieren den Verkauf so, dass er sich sauber in Eure Vereinbarung einfügt.

Wer bleibt bis zum Verkauf im Haus?

Bis zum Verkauf muss geregelt sein, wer wohnen bleibt und wer welche Kosten trägt. Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Unterhalt laufen weiter, unabhängig davon, wie zerstritten die Situation ist.

Eine faire und häufig gewählte Lösung: Wer im Haus bleibt, übernimmt die laufenden Kosten oder zahlt eine Entschädigung, während grössere Ausgaben geteilt werden. Wichtig ist vor allem, das schriftlich festzuhalten – mündliche Absprachen in einer emotional angespannten Phase halten erfahrungsgemäss selten.

Auch die Verkaufsbereitschaft gehört geklärt: Wenn eine Partei im Haus wohnt und keinen Anreiz hat, den Verkauf voranzutreiben, kann sich das Verfahren über Monate hinziehen. Ein gemeinsam vereinbarter Zeitplan hilft beiden Seiten.

Warum ein neutraler Dritter entlastet

In einer Trennungssituation wird fast jede Entscheidung zur Verhandlung: Wer zeigt die Wohnung, welcher Preis ist akzeptabel, welches Angebot wird angenommen. Wenn beide Seiten das direkt untereinander klären müssen, eskaliert es leicht.

Ein Makler als neutraler Dritter nimmt genau diesen Druck heraus. Wir kommunizieren mit beiden Parteien gleichberechtigt und transparent, führen Besichtigungen durch und legen Angebote beiden gleichzeitig vor. Das nimmt dem Prozess viel von seiner persönlichen Schärfe.

Wichtig ist uns dabei die klare Haltung: Wir stehen auf keiner Seite. Unser Auftrag ist der bestmögliche Verkauf im Interesse beider Beteiligten – nicht die Position einer Partei zu stärken.

Zeitpunkt und Scheidungskonvention

Der Verkauf sollte zeitlich in die Scheidungskonvention eingebettet sein. Wird zu früh verkauft, fehlt die rechtliche Grundlage für die Aufteilung des Erlöses; wird zu spät verkauft, tragen beide unnötig lange die Kosten einer gemeinsamen Immobilie.

In der Praxis bewährt es sich, die Bewertung früh vorzunehmen und den Verkauf dann so zu terminieren, dass er zur Einigung passt. So steht die Zahl fest, mit der die Anwälte rechnen – und der Verkauf selbst wird zur Formsache statt zum Streitpunkt.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten bis zum Verkauf?

Das sollte schriftlich geregelt werden. Häufig übernimmt die Person, die im Haus wohnen bleibt, die laufenden Kosten oder zahlt eine Entschädigung, während grössere Ausgaben geteilt werden. Mündliche Absprachen halten in einer angespannten Phase erfahrungsgemäss selten.

Auf wessen Seite steht der Makler bei einer Scheidung?

Auf keiner. Wir kommunizieren mit beiden Parteien gleichberechtigt und transparent, führen die Besichtigungen und legen Angebote beiden gleichzeitig vor. Unser Auftrag ist der bestmögliche Verkauf im Interesse beider – das nimmt dem Prozess viel von seiner persönlichen Schärfe.

Können wir das Haus verkaufen, wenn sich ein Partner querstellt?

Steht die Immobilie im Miteigentum, braucht es für einen Verkauf grundsätzlich die Zustimmung beider Parteien. Kommt keine Einigung zustande, kann im Extremfall eine gerichtliche Auflösung des Miteigentums nötig werden. Meist führt eine neutrale Bewertung und Moderation aber zu einer einvernehmlichen Lösung.

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer bei einer Scheidung?

Das ist Verhandlungssache und sollte in der Scheidungsvereinbarung festgehalten werden. In der Regel wird die Steuer vom Verkaufserlös abgezogen und der Restbetrag geteilt.

Sollten wir vor oder nach der Scheidung verkaufen?

Beides ist möglich. Ein Verkauf vor Abschluss der Scheidung schafft klare finanzielle Verhältnisse für die Vereinbarung. Wichtig ist eine gute Abstimmung mit Deinem Anwalt – wir richten den Zeitplan danach aus.

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