Empfehlen lohnt sich – CHF 1'000 für deinen Tipp
Kennst du jemanden in der Region, der seine Immobilie verkaufen möchte oder darüber nachdenkt? Gib uns den Tipp. Sobald das Verkaufsmandat unterzeichnet ist, belohnen wir dich mit CHF 1'000.
1'000
CHF Prämie
CHF 1'000, sobald das Mandat unterschrieben ist
Deine regionale Vernetzung ist wertvoll – und genau das belohnen wir. Du musst weder den Verkauf begleiten noch auf den Abschluss warten: Die Prämie ist fällig, sobald die empfohlene Person uns mit dem Verkauf beauftragt.
Jetzt empfehlenIn vier Schritten zur Prämie
Schritt 1
Tipp geben
Du kennst jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte oder darüber nachdenkt? Gib uns den Tipp – online oder telefonisch.
Schritt 2
Wir melden uns diskret
Wir nehmen respektvoll und unverbindlich Kontakt auf und stellen uns persönlich vor. Kein Druck, keine Verpflichtung.
Schritt 3
Mandat wird unterzeichnet
Entscheidet sich die empfohlene Person für uns und unterschreibt das Verkaufsmandat, ist deine Prämie ausgelöst.
Schritt 4
Du erhältst deine Prämie
Wir überweisen dir CHF 1'000 als Dankeschön für deinen Tipp – zuverlässig und unkompliziert.
Ein Tipp – viele Vorteile
Null Aufwand für dich
Ein kurzer Tipp genügt. Den ganzen Verkaufsprozess übernehmen wir – du musst nichts weiter tun.
Diskret & seriös
Wir gehen respektvoll mit jedem Kontakt um. Deine Empfehlung bleibt vertraulich.
Kostenlos für die empfohlene Person
Für die Person, die du empfiehlst, entstehen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.
Regional verankert
Wir kennen den Markt zwischen Werdenberg, Sarganserland, Rheintal und Liechtenstein – und behandeln jeden Tipp mit Sorgfalt.
Gib uns deinen Tipp
Fülle das Formular aus – wir kümmern uns um den Rest. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Lieber telefonisch? Ruf uns direkt an:
[email protected]Gut zu wissen
Wann genau erhalte ich die Prämie?
Die Prämie von CHF 1'000 wird ausbezahlt, sobald die von dir empfohlene Person ein Verkaufsmandat mit uns unterzeichnet. Du musst nicht auf den Abschluss des Verkaufs warten.
Wer darf jemanden empfehlen?
Grundsätzlich jede Privatperson. Ausgenommen sind die eigene Immobilie sowie Empfehlungen, bei denen bereits ein Kontakt oder Mandatsverhältnis zu uns besteht.
Muss die empfohlene Person davon wissen?
Idealerweise informierst du die Person vorab – das ist fair und macht unsere Kontaktaufnahme angenehmer. Wir gehen in jedem Fall diskret und unverbindlich vor.
Was kostet das die empfohlene Person?
Nichts. Für die empfohlene Person entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen. Sie entscheidet völlig frei, ob sie mit uns zusammenarbeiten möchte.
Kann ich mehrere Personen empfehlen?
Ja, sehr gerne. Für jede erfolgreiche Empfehlung, die zu einem unterzeichneten Mandat führt, erhältst du die volle Prämie.
Teilnahmebedingungen der Tipp-Prämie
- Veranstalterin: B&H Immobilien GmbH, Schingasse 11, 9470 Buchs SG. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
- Prämie: CHF 1'000 pro empfohlener Immobilie, deren Eigentümerschaft infolge deiner Empfehlung ein rechtsgültiges Verkaufs- bzw. Maklermandat mit B&H Immobilien abschliesst.
- Auszahlung: innert 30 Tagen nach Unterzeichnung des Mandats auf ein von dir genanntes Bankkonto (Schweiz oder Liechtenstein). Pro vermittelter Immobilie wird die Prämie einmalig ausbezahlt.
- Erstmeldung zählt: Empfehlen mehrere Personen dieselbe Immobilie oder Eigentümerschaft, gilt die zeitlich erste vollständige Meldung bei uns.
- Neukontakt: Kein Anspruch, wenn die empfohlene Person oder Immobilie B&H Immobilien bereits bekannt war, bereits ein Kontakt bestand oder bereits ein Mandat besteht oder bestand.
- Ausschluss: Selbstempfehlungen (eigene Immobilie) sowie Empfehlungen durch Mitarbeitende, Partner von B&H Immobilien und deren nahe Angehörige sind ausgeschlossen.
- Datenschutz: Du bestätigst, dass du berechtigt bist, die Kontaktdaten der empfohlenen Person weiterzugeben, und diese darüber informiert hast bzw. mit einer Kontaktaufnahme einverstanden ist. Wir bearbeiten Daten gemäss unserer Datenschutzerklärung und dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG).
- Kein Anspruch bei Nichtzustandekommen: Wird das Mandat nicht rechtsgültig oder innert einer allfälligen Widerrufsfrist wieder aufgelöst, entfällt der Prämienanspruch.
- Steuern: Eine allfällige Versteuerung der Prämie obliegt der tippgebenden Person.
- Änderungsvorbehalt: B&H Immobilien kann das Empfehlungsprogramm jederzeit anpassen oder für künftige Empfehlungen einstellen. Massgebend sind die bei Eingang deiner Empfehlung geltenden Bedingungen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Buchs SG.
Stand: Juli 2026
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