B&H Immobilien – Locker im Umgang, stark im Ergebnis
Immobilie verkaufen Liechtenstein

Immobilie verkaufen in Liechtenstein

Du möchtest eine Immobilie im Fürstentum verkaufen? Der entscheidende Unterschied zur Schweiz liegt nicht im Ablauf, sondern in der Frage, wer überhaupt kaufen darf.

Region Liechtenstein

Warum B&H Immobilien in Liechtenstein?

Der wichtigste Unterschied zum Verkauf in der Schweiz betrifft nicht Dich als Verkäufer, sondern die Käuferseite. Weil der Grunderwerb im Fürstentum bewilligungspflichtig ist und an Wohnsitz sowie Eigenbedarf anknüpft, fällt ein grosser Teil der Interessenten von vornherein weg. Die Vermarktung muss deshalb selektiv sein statt breit – ein Inserat, das hundert Anfragen von nicht bewilligungsfähigen Interessenten erzeugt, hat Dir nicht geholfen.

Praktisch heisst das: Wir qualifizieren Interessenten früh. Bevor ein Besichtigungstermin stattfindet, klären wir, ob die Voraussetzungen für einen Erwerb überhaupt vorliegen. Das erspart Dir Besichtigungen, aus denen nie etwas werden konnte, und schützt die Vertraulichkeit Deines Verkaufs.

Rechne mit einer längeren Vermarktungsdauer als in der Schweiz. Der Käuferkreis ist kleiner, das Bewilligungsverfahren braucht Zeit, und beides lässt sich nicht abkürzen. Dafür ist die Abbruchquote tief: Wer die Hürden nimmt, meint es ernst. Der Ablauf selbst – Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Verhandlung, Beurkundung – entspricht im Grundsatz dem, was Du aus der Schweiz kennst.

Zur steuerlichen Seite: Liechtenstein hat ein eigenes Steuerrecht, das sich von der St. Galler Praxis unterscheidet. Wir rechnen Dir keine Zahlen vor, die wir nicht verantworten können – für die Berechnung der Abgaben beim Verkauf empfehlen wir eine Fachperson im Fürstentum und vermitteln Dir gerne den Kontakt.

Interessenten vorqualifiziert

Wir klären die Bewilligungsfähigkeit vor der Besichtigung, nicht danach.

Vertraulich abgewickelt

Auf Wunsch ohne öffentliche Ausschreibung, nur an geprüfte Interessenten.

Realistischer Zeitplan

Wir sagen Dir ehrlich, dass es länger dauern kann – und warum sich das lohnt.

Fachpartner vermittelt

Für Recht und Steuern im Fürstentum stellen wir den Kontakt zu Spezialisten her.

Region Liechtenstein

Der Verkaufsprozess im Fürstentum

Käuferkreis prüfen

Vor allem anderen steht die Frage, wer die Voraussetzungen für einen Erwerb erfüllt. Sie bestimmt die gesamte Strategie.

Selektiv statt breit

Maximale Reichweite bringt hier wenig. Wirksamer ist die gezielte Ansprache geprüfter Interessenten.

Zeitrahmen

Kleinerer Käuferkreis und Bewilligungsverfahren verlängern den Prozess – dafür brechen weniger Abschlüsse ab.

Steuern

Eigenes Steuerrecht, nicht mit der St. Galler Praxis vergleichbar. Wir vermitteln Dir eine Fachperson vor Ort.

100%

persönlich betreut

5,0 ★

Ø-Bewertung auf Google

7

Objekte aktuell im Angebot

4

Regionen aus einer Hand

Häufige Fragen

Fragen zu Liechtenstein

Kann ich meine Immobilie in Liechtenstein an jeden verkaufen?

Nein. Der Erwerb ist bewilligungspflichtig und setzt in der Regel Wohnsitz und Eigenbedarf voraus. Deshalb prüfen wir bei Interessenten früh, ob ein Erwerb überhaupt in Frage kommt. Die verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Behörde.

Wie lange dauert ein Verkauf im Fürstentum?

Länger als in der Schweiz. Der Käuferkreis ist kleiner und das Bewilligungsverfahren braucht Zeit. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein einmal gefundener Käufer den Kauf auch abschliesst.

Kann der Verkauf vertraulich ablaufen?

Ja. Ein erheblicher Teil des liechtensteinischen Marktes findet ohne öffentliche Ausschreibung statt. Auf Wunsch verzichten wir vollständig auf Inserate und sprechen nur vorgemerkte Interessenten an.

Welche Steuern fallen beim Verkauf an?

Liechtenstein hat ein eigenes Steuerrecht, das nicht der St. Galler Praxis entspricht. Wir geben dazu bewusst keine pauschale Auskunft, sondern vermitteln Dir eine Fachperson im Fürstentum, die Deinen Fall konkret rechnet.

Deine Immobilie in Liechtenstein – bestens betreut

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