
Ein beruflicher Wechsel oder Wegzug ist einer der häufigsten Verkaufsgründe – und meist mit Zeitdruck verbunden. Wer den Ablauf gut plant, verkauft trotzdem entspannt und zum bestmöglichen Preis.
Verkaufen oder vermieten?
Bei einem Wegzug stellt sich zuerst die Frage: verkaufen oder als Renditeobjekt behalten? Für den Verkauf sprechen ein sauberer Schnitt, freies Kapital für das neue Zuhause und keine Verwaltung aus der Ferne. Für die Vermietung sprechen laufende Erträge und langfristige Wertsteigerung.
Die Antwort hängt von Deiner finanziellen Situation, der Distanz und Deiner Risikobereitschaft ab. Wir helfen Dir, beide Szenarien nüchtern durchzurechnen.
Den Zeitplan clever aufsetzen
Der grösste Fehler bei Zeitdruck ist ein überstürzter Verkauf unter Wert. Beginne deshalb früh: Eine professionelle Vermarktung braucht Vorlauf für Fotos, Dokumentation und Besichtigungen.
Falls sich Verkauf und Umzug zeitlich nicht sauber überschneiden, gibt es Lösungen – etwa eine Rückmietvereinbarung, mit der Du nach dem Verkauf noch eine gewisse Zeit im Objekt wohnen bleibst. So vermeidest Du eine teure Zwischenlösung.
Aus der Ferne verkaufen – kein Problem
Wenn Du bereits weggezogen bist, übernehmen wir die komplette Abwicklung vor Ort: Besichtigungen, Interessentenselektion, Verhandlung und die Koordination mit Notar und Bank. Du bleibst per Video und Telefon jederzeit auf dem Laufenden.
So verkaufst Du Deine Immobilie in der Region Werdenberg auch dann sicher und zum Bestpreis, wenn Dein neuer Wohnort weit entfernt ist.
Die Finanzierungslücke im Blick behalten
Der heikelste Moment bei einem Wohnortwechsel ist die Phase, in der die alte Immobilie noch nicht verkauft und die neue schon finanziert werden muss. Wer beides gleichzeitig trägt, gerät schnell unter Druck – und verkauft dann unter Wert.
Sprich deshalb früh mit Deiner Bank über eine Zwischenfinanzierung oder eine gestaffelte Ablösung. Wichtig ist auch die Frage, ob Deine bestehende Hypothek auf das neue Objekt übertragen werden kann. Das spart unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung und macht den Zeitplan flexibler.
Rechne ausserdem die Grundstückgewinnsteuer ein. Wer den erwarteten Erlös bereits vollständig für das neue Zuhause verplant hat und die Steuer vergisst, steht kurz vor der Beurkundung unangenehm da.
Ersatzbeschaffung: Reihenfolge kann Geld sparen
Wenn Du Dein selbstbewohntes Eigenheim verkaufst und den Erlös wieder in ein selbstbewohntes Objekt investierst, kommt unter Umständen ein Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer in Frage. Daran sind Fristen und Bedingungen geknüpft.
Genau deshalb lohnt es sich, die Reihenfolge von Verkauf und Kauf nicht dem Zufall zu überlassen. Ein kurzes Gespräch mit Deinem Steuerberater vor dem ersten Vertrag kann hier einen erheblichen Unterschied machen.
Ein realistischer Zeitplan
Als Faustregel gilt: Beginne rund sechs Monate vor dem geplanten Umzug. Die ersten Wochen gehen für Unterlagen, Bewertung und Vorbereitung drauf, danach folgen Vermarktung und Besichtigungen, am Schluss Verhandlung und Beurkundung.
Wenn der neue Job schneller startet, ist das kein Grund zur Panik – aber ein Grund, die Abläufe bewusst zu ordnen. Rückmietvereinbarung, Vollmacht für die Beurkundung und eine Betreuung vor Ort machen auch enge Zeitfenster beherrschbar, ohne dass Du am Preis Abstriche machen musst.
Häufige Fragen
Was ist, wenn ich das neue Zuhause vor dem Verkauf finanzieren muss?
Sprich frühzeitig mit Deiner Bank über eine Zwischenfinanzierung. Oft lässt sich auch die bestehende Hypothek auf das neue Objekt übertragen, was eine Vorfälligkeitsentschädigung sparen kann. Wichtig ist, diese Fragen zu klären, bevor Zeitdruck entsteht.
Kann ich die Grundstückgewinnsteuer bei einem Umzug aufschieben?
Möglicherweise ja. Wenn Du den Erlös aus Deinem selbstbewohnten Eigenheim innerhalb der gesetzlichen Frist wieder in ein selbstbewohntes Objekt investierst, kommt ein Steueraufschub in Frage. Die Bedingungen solltest Du vorab mit einer Fachperson klären – auch die Reihenfolge von Verkauf und Kauf spielt eine Rolle.
Wie schnell lässt sich eine Immobilie verkaufen?
Bei marktgerechter Bewertung und professioneller Vermarktung sind wenige Wochen bis Monate realistisch. Wichtig ist, früh zu starten – Zeitdruck führt sonst leicht zu Abschlägen.
Kann ich nach dem Verkauf noch im Haus wohnen bleiben?
Ja, über eine Rückmietvereinbarung mit dem Käufer ist das möglich. Das verschafft Dir Flexibilität, wenn der Umzugstermin noch offen ist.
Muss ich für den Verkauf vor Ort sein?
Nein. Wir übernehmen sämtliche Termine vor Ort und halten Dich digital auf dem Laufenden. Für die Beurkundung beim Notar gibt es zudem Lösungen per Vollmacht.
Fragen zu Deinem Verkauf?
Wir beraten Dich gerne persönlich und unverbindlich.
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